Meine Arbeit richtet sich an Jugendliche, Erwachsene, Paare oder Familien im Einzel-, Paar- oder Gruppensetting.
Verschwiegenheitspflicht:
PsychotherapeutInnen unterliegen einer gesetzlich verankerten absoluten Verschwiegenheitspflicht. Diese Verschwiegenheitspflicht dient dem Schutz der für das Gelingen der Psychotherapie unabdingbaren Vertrauensbeziehung zwischen KlientIn und PsychotherapeutIn (§ 15 PthG).
Nach insgesamt 4 Jahren Psychotherapieausbildung (in meinem Fall beim ÖAGG in Kooperation mit der Donau-Universität Krems) habe ich mit über 1000 Stunden Praktika und über 320 Stunden Selbsterfahrung die Berechtigung erworben, eine eigene Praxis als Psychotherapeut „in Ausbildung unter Supervision“ zu führen. Das heißt, bis zu meinem Ausbildungsabschluss wird meine Arbeit mit Klienten von einem Lehrtherapeut supervidiert. Viele PsychotherapeutInnen sind noch Jahre nach ihrer Eintragung weiterhin in Supervision, da dies ein wichtiges Qualitätsmerkmal der Behandlung darstellt.